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Neerach scheitert mit Parkplatz-Regelung vor Gericht

Bild: Google Earth
Das Baurekursgericht lehnt die neue Parkplatz-Regelung von Neerach ab. Der Gemeinderat zeigt sich enttäuscht – und verzichtet auf weitere Schritte.

Rückschlag für die Gemeinde Neerach: Der Versuch, mit der Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) neue Regeln zur Zahl von Pflichtparkplätzen festzulegen, ist gescheitert. Das Baurekursgericht hat den Rekurs des Gemeinderats gegen die kantonale Nichtgenehmigung von Artikel 28 abgewiesen.

Bereits im Juni 2024 hatten die Stimmberechtigten der Gesamtrevision zugestimmt. Doch die kantonale Baudirektion – vertreten durch das Amt für Raumentwicklung (ARE) – lehnte Teile von Artikel 28 ab. Dieser sollte die Mindestanzahl an Abstellplätzen neu regeln.

In der Urteilsbegründung vom 20. November 2025 heisst es, die geplante Regelung würde „die Zahl der Pflichtabstellplätze erhöht“, was im Widerspruch zum kantonalen und regionalen Richtplan sowie zur Wegleitung stehe. Auch die vorgesehene Aufrundungsregel führe zu einer Erhöhung der Stellplätze und sei damit „genauso wenig rechtmässig“.

Der Gemeinderat hatte seine Position in einer ausführlichen Rekursschrift vom 20. Mai und einer Replik vom 16. Juli 2025 dargelegt. Diese Argumente fanden beim Gericht jedoch kein Gehör.

Die Gemeinde zeigt sich enttäuscht und kritisiert die Entscheidung scharf. Die Erwägungen zur Gemeindeautonomie und Planungsautonomie des Baurekursgerichts seien „leere Worthülsen“. Zudem habe sich das Gericht „nicht einmal die Mühe gemacht“, den beantragten Augenschein durchzuführen. Der Gemeinderat ist laut eigener Aussage „ziemlich konsterniert“ über das Verdikt.

Trotzdem verzichtet die Gemeinde auf einen Weiterzug an das Verwaltungsgericht. Die Kosten seien zu hoch, der Ausgang ungewiss und ein Entscheid wäre „wohl frühestens in anderthalb Jahren“ zu erwarten.

mj
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