In Niederglatt wird auch diesen Winter auf eine generelle Schwarzräumung verzichtet. Stattdessen greift der Winterdienst nur bei wirklich prekären Verhältnissen zu Salz oder Splitt. Damit will die Gemeinde gezielt die Umwelt entlasten – vor allem die Gewässer sollen vor Schadstoffen geschützt werden.
Das heisst aber auch: Quartierstrassen, Trottoirs und Fusswege werden nicht durchgehend von Schnee oder Glätte befreit. Die Bevölkerung muss sich also auf winterliche Verhältnisse einstellen – und ihr Verhalten anpassen.
Appell an alle Verkehrsteilnehmer
Der Gemeinderat bittet Autofahrer und Fussgänger, besonders vorsichtig zu sein und ihre Fahrweise den Strassenverhältnissen anzupassen. Zudem wird daran erinnert, dass Fahrzeuge laut Artikel 20 der Verkehrsregelverordnung (VRV) von Strassen und Parkplätzen entfernt werden müssen, wenn sie den Winterdienst behindern könnten.
Keine Haftung bei Schäden
Ein wichtiger Hinweis an alle Halterinnen und Halter von abgestellten Fahrzeugen: Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Schäden, die bei Schneeräumung oder Streueinsatz an nicht korrekt parkierten Autos entstehen. Wer sicher parken will, sollte also genau auf die Wetterlage und die Platzierung seines Fahrzeugs achten.