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23.12.2025
22.12.2025 07:23 Uhr

Feuerwerks-Initiative gestartet

Bild: KI / mj
In vier Gemeinden des Zürcher Unterlands läuft seit Freitag die Unterschriftensammlung für ein ganzjähriges Verbot von lärmendem Feuerwerk.

Seit dem 19. Dezember 2025 läuft in den Gemeinden Rümlang, Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt die Unterschriftensammlung für die Volksinitiative „Verbot von lärmendem Feuerwerk“. Ziel ist eine Änderung der geltenden Polizeiverordnung, um laute Feuerwerkskörper – insbesondere ab Kategorie F2 – künftig ganzjährig zu verbieten.

Hinter der Initiative steht ein Komitee unter der Leitung von Sabine Derungs aus Niederglatt. In der Begründung macht das Initiativkomitee klar: Feuerwerk habe seinen einstigen Zauber weitgehend verloren. Statt geordneter Feierlichkeiten gebe es zunehmend unkontrollierte und teils tagelange Knallerei – mit massiven Folgen für Mensch, Tier und Umwelt.

Störende Knallerei statt festlicher Freude

Die Initianten kritisieren insbesondere die starke Lärmbelastung durch laute Feuerwerkskörper. Diese erinnere „eher an Kriegsszenarien als an festliche Anlässe“. Betroffen seien vor allem ältere Menschen, Kinder sowie Haustiere und Wildtiere, die durch die Knallerei oft in Panik geraten. Auch die Umweltverschmutzung durch Feinstaub und Rückstände sei nicht mehr tragbar.

Was die Initiative konkret fordert

Aktuell erlaubt die Polizeiverordnung lärmiges Feuerwerk an Silvester, Neujahr und dem 1. August. Die Initiative möchte das Abbrennen solcher Feuerwerke künftig ganzjährig untersagen. Nur bei bewilligten öffentlichen Veranstaltungen soll es noch punktuelle Ausnahmen geben können – örtlich und zeitlich begrenzt.

Feuerwerk der Kategorie F1 – wie Wunderkerzen oder kleine Bodenwirbel – soll hingegen erlaubt bleiben.

Sammelfrist bis Mitte Juni

Die Vorprüfung der Initiative erfolgte durch die Gemeinde Oberglatt im Auftrag des Zweckverbands Polizei RONN. Nach formaler Bereinigung wurde die Sammelfrist auf sechs Monate festgelegt – sie endet am 18. Juni 2026.

Unterschriftenlisten müssen bis zu diesem Datum bei der Gemeinde Oberglatt eingereicht werden. Für das Zustandekommen der Initiative sind 300 gültige Unterschriften von stimmberechtigten Personen aus den vier beteiligten Gemeinden notwendig.

mj
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