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Region Bülach
01.11.2025

Oberglatt will sich vom Kanton bei der Wahlwerbung nicht dreinreden lassen

Symbolbild
Symbolbild Bild: Anouk Arbenz, Redaktion March24 & Höfe24
Der Gemeinderat spricht sich gegen die geplante Ergänzung des Gesetzes über die politischen Rechte aus – kommunale Selbstbestimmung soll erhalten bleiben.

Die Direktion der Justiz und des Innern hat die Zürcher Gemeinden eingeladen, zur Parlamentarischen Initiative (PI) betreffend Wahl- und Abstimmungswerbung auf öffentlichem Grund Stellung zu nehmen. Die Initiative fordert, dass Gemeinden künftig eine angemessene Anzahl kostenloser Standorte für Wahl- und Abstimmungsplakate bereitstellen müssen.

Der Gemeinderat Oberglatt lehnt diese geplante Ergänzung des Gesetzes über die politischen Rechte (§6a) ab. In Oberglatt gelten bereits bewährte, lokal angepasste Regelungen: Werbung für Wahlen und Abstimmungen ist auf öffentlichem Grund verboten und auf privatem Grund bewilligungspflichtig. Dieses System habe sich seit Jahren bewährt und verhindere eine übermässige Plakatflut – auch in Wahljahren.

Eine kantonal einheitliche Regelung würde nach Ansicht des Gemeinderats die kommunale Selbstbestimmung unnötig einschränken und der Gemeindeautonomie widersprechen. Oberglatt wolle weiterhin selbst bestimmen, wie politische Werbung im öffentlichen Raum gehandhabt wird.

Der Gemeinderat lehnt daher die Ergänzung des Gesetzes über die politischen Rechte ab.

pw